Vorteilhafte Steuermaßnahme in Belgien
Bei einer Renovierung von Privatwohnungen, die älter als 5 Jahre sind, genießen Sie einen vorteilhaften Mehrwertsteuersatz von 6 %. Diese Maßnahme wurde schon einige Male verlängert, aber ist jetzt dauerhaft gültig.
6% MwSt. statt 21 % bei Renovierung und Umänderung
Dieser Steuervorteil wird auf alle Renovierungs- und Reparaturarbeiten angewandt, die an privaten Wohnungen durchgeführt werden, unter der Bedingung, dass:
- die Wohnung älter als 5 Jahre ist
- es sich um Umänderungs-, Renovierungs-, Reparatur- oder Unterhaltsarbeiten (außer Reinigung) handelt
- die Arbeiten von einem Unternehmer ausgeführt werden
- die Arbeiten an den Endverbraucher (Eigentümer oder Mieter) fakturiert werden